| 1.1.1970 1:00 |
Schüler wegen Schulheftrandkritzelei angeklagt
Ein Schüler der 8. Klasse in Bayern wurde von
der GVU angeklagt, Urheberrechte zu verletzen, als er
am Morgen nach dem Kinostart von Spiderman 2 in der
Mathestunde Skizzen des Superhelden auf den Heftrand
malte. Dabei, so die GVU, zeichnete er eindeutig Szenen
aus dem neusten Spiderman-Film.
Aufmerksam wurde die GVU bei einer Routine-Kontrolle schlecht
gesicherter Rechner in IP-Bereichen großer Provider. "Eigentlich haben
wir nach File-Sharing-Programmen und Mediendateien gesucht.", so ein
GVU-Mitarbeiter, "doch beim Routinecheck der e-Mails fanden wir eine
dieser Heftseiten als eingescanntem Anhang. Anscheinend hat der
Täter das unrechtmässige Material an Freunde weiterverteilt. Wir
prüfen, ob noch weitere Klagen nötig sind."
Die Eltern des Jungen beteuerten, dass ihr Sohn lediglich die auf
dieser Heftseite geschriebenen Hausaufgaben mit einem Mitschüler
teilen wollte.
Seitens der Schule wurde kein Kommentar zu diesem Vorfall abgegeben.
Der Heftrand, so die Schulleitung, sei ein privates Problem der
Schüler. Allerdings interessiert sich die Schulleitung jetzt für
Hausaufgaben-austausch per e-Mails. Auf der Gesamtlehrerkonferenz
beschloss man, gemeinsam einen Volkshochschulkurs "Erste Schritte im
Internet (50+)" zu belegen.
Die Gerichtsverhandlung ist auf Mittwoch nächste Woche festgelegt, bis
dahin wird der vemeintliche Urheberrechtsverletzer in
Untersuchungshaft gehalten.
(jb)
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