1.1.1970 1:00
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Ein Schüler der 8. Klasse in Bayern wurde von der GVU angeklagt, Urheberrechte zu verletzen, als er am Morgen nach dem Kinostart von Spiderman 2 in der Mathestunde Skizzen des Superhelden auf den Heftrand malte. Dabei, so die GVU, zeichnete er eindeutig Szenen aus dem neusten Spiderman-Film.
Aufmerksam wurde die GVU bei einer Routine-Kontrolle schlecht gesicherter Rechner in IP-Bereichen großer Provider. "Eigentlich haben wir nach File-Sharing-Programmen und Mediendateien gesucht.", so ein GVU-Mitarbeiter, "doch beim Routinecheck der e-Mails fanden wir eine dieser Heftseiten als eingescanntem Anhang. Anscheinend hat der Täter das unrechtmässige Material an Freunde weiterverteilt. Wir prüfen, ob noch weitere Klagen nötig sind."
Die Eltern des Jungen beteuerten, dass ihr Sohn lediglich die auf dieser Heftseite geschriebenen Hausaufgaben mit einem Mitschüler teilen wollte.
Seitens der Schule wurde kein Kommentar zu diesem Vorfall abgegeben. Der Heftrand, so die Schulleitung, sei ein privates Problem der Schüler. Allerdings interessiert sich die Schulleitung jetzt für Hausaufgaben-austausch per e-Mails. Auf der Gesamtlehrerkonferenz beschloss man, gemeinsam einen Volkshochschulkurs "Erste Schritte im Internet (50+)" zu belegen.
Die Gerichtsverhandlung ist auf Mittwoch nächste Woche festgelegt, bis dahin wird der vemeintliche Urheberrechtsverletzer in Untersuchungshaft gehalten. (jb/Flattr)